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Das neue Infektionsschutzgesetz (Corona)

markus, Freitag, 12.08.2022, 12:29 (vor 623 Tagen) @ Rupo
bearbeitet von markus, Freitag, 12.08.2022, 12:36


kommt hier nicht rüber, aber Lauterbach meinte wohl, dass die neue Impfung auch gegen ANSTECKUNG schützen soll. Von alle drei Monate will Er jetzt nichts mehr wissen.

Es war aber auch nie die Rede davon, dass es eine Empfehlung geben wird, sich alle drei Monate impfen zu lassen. Es geht dabei um etwas anderes. Wir reden bei der Maskenpflicht über eine - wenn auch schwache - Grundrechtseinschränkung, die nur dann gerechtfertigt ist, wenn man bei der Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sauber durchkommt. Wenn man unterstellt, dass frisch geimpfte Personen gar nicht ansteckend sind, wird eine Maskenpflicht für diese Personengruppe unverhältnismäßig sein. Anders ist dies bei Personen, die zwar selbst noch ausreichend geschützt sind, die aber bereits aufgrund fehlender Antikörper wieder ansteckend sind. Für diese Personengruppe kann eine Maskenpflicht verhältnismäßig sein. Hier versucht man sauber zu differenzieren.

Streiten wird man sich über den Zeitraum können. Wie lange ist man nicht ansteckend? Drei Monate waren der erste Aufschlag. Und da ist es genau richtig, ggf. auch über einen längeren Zeitraum nachzudenken, sollte sich herausstellen, dass der Schutz vor Ansteckungen länger anhält.

Kann das dazu animieren, sich alle drei Monate impfen zu lassen? Vielleicht. Aber 1. würde das der Arzt gar nicht mitmachen. Man müsste sich mutwillig eine andere Impfstelle aussuchen bei der man vergangene Impfungen verschweigen kann. 2. muss man schon ziemlich doof sein, sich ohne eine Empfehlung impfen zu lassen. Denn eine fehlende Empfehlung kann bedeuten, dass die Nachteile für den Körper schwerer wiegen als die Vorteile. 3. führt die Doofheit einiger Leute nicht dazu, dass Grundrechte ausgehebelt werden können. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt trotzdem.


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