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Das neue Infektionsschutzgesetz (Corona)

istar, Freitag, 05.08.2022, 07:53 (vor 602 Tagen) @ Sentinel2150

Hui da steht ja was drin.
Der neue Fachbegriff ist "frisch geimpft".
Man kann sich offenbar im Herbst und Winter die Maske sparen, wenn die letzte Impfung nicht mehr als 3 Monate her ist.
Da das Gesetz vom 1.10 bis 7.4 gelten soll, würde das 3 Impfungen in der Zeit bedeuten.
Selbst Personen die jetzt die vierte Impfung bereits haben, gelten dann als quasi ungeimpft


https://www.n-tv.de/politik/So-sehen-die-Corona-Massnahmen-ab-Herbst-aus-article23503920.html

Ausnahmen für Getestete und Genesene soll es hier aber für Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen geben sowie in gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants. Sonderregeln gelten auch für vollständig geimpfte Menschen, deren letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.

Ich hab mich bis jetzt nur oberflächlich damit befasst, weil ich an eine vernünftige Lösung gedacht habe.
Aber sich alle drei Monate impfen zu lassen, um Restriktionen zu vermeiden, ist so komplett neben der Spur, da fällt mir echt nichts mehr zu ein.

Aber okay, wo ist die wissenschaftliche Grundlage dazu?

In irgendeiner der dreißig Studien, die Kalle L. Jede Nacht liest muß das ja drinstehen.


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