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Designierter Oberbürgermeister will "Rathausmitarbeiter auf Loyalität prüfen" (Politik)

Lattenknaller, Madrid, Montag, 18.12.2023, 13:47 (vor 735 Tagen) @ nacho


"Im Interview sprach Lochner davon, die Rathausmitarbeiter auf Loyalität prüfen zu wollen."

So sehr ich die afd verachte, den Punkt kann ich durchaus verstehen und nachvollziehen. Mein Heimatort ist eine eher kleine Gemeinde die jahrelang einen Bürgermeister der einen Partei hatte, nach einem Wechsel hat dann ein Großteil des Rathauses gegen den neuen Bürgermeister gearbeitet, natürlich so, dass man angeblich nichts nachweisen konnte, aber die sind sehr viele Sachen intern liegen geblieben und das muss ziemlich ausgeartet sein…

Als ich meinen Bauantrag abgegeben habe, da hat man mich behandelt als wäre ich ein absoluter Idiot…und ich musste noch nett sein, weil das sonst noch länger gedauert hätte.

Ja, das ist alles kein Grund die AfD zu wählen, niemals…Aber in Rathäusern kleiner Kommunen findet man jede Menge Intrigen, Machtspiele und teilweise ist das Verhalten gegenüber den eigenen Bürgern echt arrogant und herablassend…es wundert mich daher nicht, wenn solche Worte gut ankommen und verstehen kann ich ihn da in gewisser Weise. Vielleicht würde in kleineren Gemeinden die AfD schon einige Stimmen verlieren, wenn man sich beim abholen des neuen Persos nicht mehr vorkommt als wäre man ein Aussätziger der die ganze Ruhe stört.

Wir reden hier von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst. Die zu entlassen, weil der Bürgermeister nun einer anderen Partei angehört, dürfte so ziemlich unmöglich sein. Loyalität müssen die maximal dem Staat gegenüber und nicht einer Partei bzw. dem OB gegenüber haben. Der ist maximal weisungsbefugt. Zumal die von Dir beschriebenen Punkte eher unideologische Verwaltungsakte sind, die dürfte der neue OB sicher nicht gemeint haben. Natürlich kann man sich eine höhere Servicequalität auf die Fahne schreiben und den Laden umorganisieren. Renitente Mitarbeiter wirst Du aber nicht entlassen können, sondern die wandern dann maximal in die Friedhofsverwaltung.


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