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Was soll so ein Mist? (Politik)

Zoon, Dienstag, 19.12.2023, 16:06 (vor 736 Tagen) @ MarcBVB

Nunja, ich würde ja den Satz "Der Beschluss des Deutschen Bundestages beruht auf einer unzureichenden Aufklärung des Wahlgeschehens." schon als ziemlich derbe Ohrfeige für den Bundestag bezeichnen, aber nunja, jeder Jeck ist anders.

Bitte das Bundesverfassungsgericht korrekt zitieren. Der Satz lautet: "Der Beschluss des Deutschen Bundestages beruht zum Teil auf einer unzureichenden Aufklärung des Wahlgeschehens".

An anderer Stelle heisst es: "Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 ist materiell überwiegend rechtmäßig. Der Bundestag hat in seitens des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen nicht zu beanstandender Weise Wahlfehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in Berlin festgestellt, ..."

Der Bundestag hatte beschlossen die Bundestagswahl 2021 in 431 der 2.256 Berliner Wahlbezirke zu wiederholen. Hiergegen klagte die Union und drängte auf Wiederholung der Wahl in 1.200 Wahlbezirken (also 745 weiteren Bezirken). Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass die Wahl in 455 Wahlbezirken (also 24 weiteren Bezirken) wiederholt werden muss.
Erfolgsquote der Union: 24/745 = 3 %
Erfolgsquote des Bundestages: 721/725 = 97 %

Nun kann sich jeder überlegen, welcher Beteiligter (außer den Berliner Verantwortlichen) eine "derbe Ohrfeige" einstecken musste.


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