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Es gäbe auch noch einen "Worse Than Worst"-Case (Politik)

Ulrich, Montag, 18.12.2023, 22:37 (vor 735 Tagen) @ tim86

Es ist nicht völlig abstrus, in der Vergangenheit haben Gerichte durchaus den Zeitpunkt der Stimmabgabe(vor Beginn der Auszählung) als bestandteil der Gleichheit der Wahl festgelegt.

Und wie geschrieben, hätten bei einer teilweisen Neuwahl die Wähler ein Informationsvorteil, der die Gleichheit der Wahl verletzen würde. Ob diese Verletzung der Gleichheit der Wahl bundesweite Neuwahlen notwendig macht, müssen am Ende Gerichte entscheiden.

Nochmal, das wird das Bundesverfassungsgericht nie machen. Fast überall lief die Wahl korrekt ab, Probleme hat es in einer bezogen auf den Bund recht kleinen Zahl von Wahlbezirken Probleme gegeben hat. Neu gewählt werden sollte nach der Entscheidung des Bundestages in 400 Wahlbezirken, die CDU fordert die Wahlwiederholung in 1.000 Wahlbezirken. Insgesamt gibt es alleine in Berlin gut 2.250 davon.

Kein einziger Kläger hat eine bundesweite Wahlwiederholung gefordert, und das aus gutem Grund. Würde das Schule machen, dann könnte man die komplette Bundestagswahl torpedieren, indem man in einem Teil eines Bundeslandes Schindluder treibt. Zudem könnte niemand den Wählerinnen und Wählern dort, wo alles sauber ablief klarmachen, wieso sie erneut abstimmen sollten.

Mit dem angeblichen Informationsvorsprung könnte man höchstens gegen eine teilweise Wahlwiederholung argumentieren. Aber das zieht nicht wirklich. Deutlich größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Wahlbeteiligung bei einer Wiederholung deutlich einbricht, weil der Hebel für Veränderungen recht klein ist.

Meiner Meinung nach wird das Bundesverfassungsgericht in den Wahlkreisen nachwählen lassen, in denen es Probleme gegeben hat. Wie viele das sind, bleibt abzuwarten. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es sich selbst detailliert mit den Geschehnissen in den einzelnen Wahllokalen auseinandergesetzt und dabei auch problematische gefunden hat, die nicht von der Bundestagsentscheidung erfasst wurden. Die Zahl dürfte irgendwo zwischen den 400 und den von der Union geforderten 1000 liegen.


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