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Designierter Oberbürgermeister will "Rathausmitarbeiter auf Loyalität prüfen" (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 18.12.2023, 14:35 (vor 736 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von MarcBVB, Montag, 18.12.2023, 14:40

Wir reden hier von Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst. Die zu entlassen, weil der Bürgermeister nun einer anderen Partei angehört, dürfte so ziemlich unmöglich sein. Loyalität müssen die maximal dem Staat gegenüber und nicht einer Partei bzw. dem OB gegenüber haben. Der ist maximal weisungsbefugt. Zumal die von Dir beschriebenen Punkte eher unideologische Verwaltungsakte sind, die dürfte der neue OB sicher nicht gemeint haben. Natürlich kann man sich eine höhere Servicequalität auf die Fahne schreiben und den Laden umorganisieren. Renitente Mitarbeiter wirst Du aber nicht entlassen können, sondern die wandern dann maximal in die Friedhofsverwaltung.


Genau das ist der Punkt. Zudem dürfte es hier nicht um "renitente" Mitarbeiter gehen, sondern um solche, deren Nase dem neuen OB nicht passt.

Die AfD Sachsen wird mittlerweile vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Da darf man eher fragen, ob sich ein von dieser Partei nominierter Oberbürgermeister gegenüber dem Staat, seinen Gesetzen und seiner Verfassung loyal verhält.

Kommunalaufsicht gibt es auch in Sachsen. Und ansonsten gilt halt auch für Menschen, die für die AfD Posten übernehmen, dass sie grundsätzlich demokratisch gewählt sind und man sie nur dann entfernen kann und sollte, wenn sie eine Gefahr für die Demokratie sind. Ansonsten ist man irgendwo kurz vor Erdogan.

Und es gibt auch eine Möglichkeit der vorzeitigen Abwahl:

§ 52 VII-IX GO Sachsen


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