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Urlaub in Afghanistan – trotz Verfolgung und Schutzstatus hier? Das war die (Politik)

Jurist, Donnerstag, 15.08.2024, 16:33 (vor 30 Tagen) @ tim86

Wenn ich es richtig verstehe, liegt es nicht im Pass begründet, sondern im Visum, dass wir ausstellen. Und hier stellt sich mir auch die Frage: müssen wir derartige Double Entry-Visa ohne konkrete Begründung erteilen?

Hast Du mal versuchen müssen, ein Visum für UK zu beantragen? Das ist eine halbe Dissertation, die da von Dir verlangt wird. Ist das bei uns auch so? Wenn nein: was spricht dagegen, dass jemand, wenn er Deutschland in ein anderes Land verlässt, angibt, was er dort tun will und warum er von dort in andere Länder weiterreisen will. Der im Text erwähnte Iran ist ja nicht gerade ein Hot Spot für Kreuzfahrten durch Middle East oder Pilgerreisen.


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