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Reisen von Schutzberechtigten in ihr Herkunftsland (BAMF-Broschüre) (Politik)

Blarry, Essen, Donnerstag, 15.08.2024, 21:08 (vor 492 Tagen) @ FliZZa

In dem konkreten Fall ohnehin nicht, weil man von deutscher Seite aus nur die Einreise in den Iran etc. abblocken kann und alles, was im "Zwischenzielland" passiert, unter dessen Jurisdiktion fällt.

Selbst mit noch so offensichtlichen Lösungen wie fest in den Pass geklebten Visas bezweifle ich eine positive Lenkungswirkung. Die setzt nämlich eine gewisse administrative Kapazität des afghanischen Staatsapparats voraus. Wenn du dem afghanischen Bundesgrenzschutzfuzzi einen Umschlag mit seinem groben Bruttogehalt überreichst, das er zuletzt vor vier Monaten ausgezahlt bekam, kannst du schon damit rechnen, dass er den Einreisestempel auf die Tischfläche oder die Stirn seines Adjutanten klatscht, und nicht in deinen Reisepass.

Die konkrete Gefahrenlage bei der Einreise von ab 2021 Geflüchteten muss auch nicht so akut sein, wie es den Anschein machen kann. Wie gesagt, Verwaltungsapparat und so. Wenn dein Name auf keiner Liste steht, und du dem ehemaligen Nachbarn aus dem Weg gehst, dem du noch eine Wagenladung Mohnblüten schuldest, solltest du schon gut durchrutschen können, ohne aufzufallen. Damals wird ja jeder, der was aufm Kerbholz hatte, für eine rückstandslose Beseitigung seiner Personalakten gesorgt haben, bevor es aus dem Land heraus ging. Sofern eine umfassende Aktenführung überhaupt vorhanden war, die Spuren hinterlassen konnte. Hamid Karsai und Collegen™ werden schon aus Eigeninteresse kein Interesse daran gehabt haben.


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