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Polizei kontert Kritik der Bayern-Fans - BVB stellt Strafantrag (BVB)

Giog, Mittelhessen, Mittwoch, 04.03.2026, 11:21 (vor 1 Stunden, 18 Minuten) @ Klopfer

Die Inkaufnahme einer schweren Verletzung wegen eines versuchten Hausfriedensbruchs? Das halte ich für eine abenteuerliche Einschätzung.


Wenn sich jemand gewaltsam während meiner Anwesenheit versuchen sollte in mein Haus einzudringen und sich durch mahnende Worte nicht abhalten lässt, dann halte ich einen Fausthieb meinerseits in sein Gesicht durchaus für eine angemessene Reaktion.
Wenn dabei die Nase bricht, dann ist das halt sein Pech - er hätte ja auch einfach gehen können.

Mag sein, dass Juristen das anders sehen, aber wer Gewalt auslöst muss einfach mit Gegengewalt rechnen, auch wenn sie am Ende eine Nummer größer ausfällt.

SGG
Klopfer

Ja, das kannst du ja auch alles so handhaben. Mir leuchtet nur nicht ein, welchen Mehrwert die Beschreibung, was du in deinen eigenen vier Wänden tun oder nicht tun würdest, für den Diskurs über die Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns mit sich bringt.


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