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Polizei kontert Kritik der Bayern-Fans - BVB stellt Strafantrag (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 04.03.2026, 17:16 (vor 47 Tagen) @ Giog

Ich bin da ziemlich bei dir, aber nicht komplett.

Bei dem Punkt "Identitätsfeststellung/Verhaftung" sehe ich das tatsächlich anders. Das ist imho grundsätzlich vom PolG NRW gedeckt. Der Solidarisierungseffekt darf da dann keine Rolle spielen, das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Wer also eine solche Polizeimaßnahme aktiv behindert, der muss mit einer verhältnismäßigen Reaktion rechnen, die dann für die Durchführung der Maßnahme sorgt. Wenn dann also X und Y beiseite geschubst werden, dann ist das für mich durchaus angemessen.

Was gar nicht geht (und zwar ganz generell!) ist irgendeine Art von "Bestrafung". Und zwar schon allein deswegen, weil das der Polizei im Rahmen der Gewaltbeteiligung nicht zusteht. Zudem ist das einfach eine komplett ungeeignete Maßnahme.


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