schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Forum - Diskussion - Kultur - Kodex (Sonstiges)

Pete H., Montag, 08.08.2016, 15:28 (vor 2831 Tagen) @ Dr.House

Im übrigen duldet das digitale Hausrecht keine Willkür und damit meine ich nicht meinen Fall.


Das wäre mir neu.


LG Bonn: AZ 10 O 457/99


Wir schreiben das Jahr 2016.

Ein 17 Jahres altes Urteil. Ein Urteil über Chatrooms. Volltreffer (Vorsicht Ironie)


Du weißt, wie alt unsere respektablen Gesetze in der Regel sind?
Und dass es in der Sache keinen Unterschied zwischen Chatroom und Forum gibt?

Hier ein einfach zu verstehender Artikel über das Urteil:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Willkuerlicher-Ausschluss-aus-Chat-ist-rechtswidrig-update-24401.html

a) es GIBT einen Unterschied zwischen Chatrooms und Foren
b) in der (falschen) Annahme das Chatroom = Forum, hast du selbst mit dem Urteil von 2005 aufgezeigt das 'dein' Urteil von 1999 widerlegt wurde. Aber das kapierst du wohl nicht.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1244446 Einträge in 13763 Threads, 13824 registrierte Benutzer Forumszeit: 10.05.2024, 03:15
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln