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Forum - Diskussion - Kultur - Kodex (Sonstiges)

nickeltiegel, Montag, 08.08.2016, 15:48 (vor 2831 Tagen) @ Dr.House

a) es GIBT einen Unterschied zwischen Chatrooms und Foren


Ja, aber nicht in der Sache "Virtuelles Hausrecht".

b) in der (falschen) Annahme das Chatroom = Forum, hast du selbst mit dem Urteil von 2005 aufgezeigt das 'dein' Urteil von 1999 widerlegt wurde. Aber das kapierst du wohl nicht.


Das Urteil von 2005 gilt als Bestätigung des Urteils von 1999 und beschreibt die Umfänge des virtuellen Hausrechts. Natürlich hat der Kläger (in dem Fall der Heise-Verlag) das Recht, jemanden auszuschließen, der gegen die vereinbarten Spielregeln verstößt.

Mir ging es um die Willkür nach dem Motto "Mir passt seine Nase nicht", ohne dass jemand gegen Spielregeln verstößt.

Du kannst auch ein geschlossenes Forum gründen und von allen Mitgliedern verlangen, ein Nacktfoto ins Profil zu stellen. Und wenn dann jemand eine Unterhose trägt, seinen Account löschen. Du darfst ihn aber nicht löschen, nur weil Dir sein Intimpiercing nicht gefällt.

Man kann ein ehrenamtlich betriebenes Forum besuchen und sich an die gewünschten Umgangsformen bzw. die dort gelebten Regeln halten und sich damit arrangieren oder eben einfach weg bleiben, wenn es einem dort nicht gefällt. Man kann allerdings auch auf Gerichtsurteile verweisen und damit den Leuten einen vor den Latz knallen, die den Laden am Laufen halten.


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