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Aki Watzke im ASS (BVB)

Wallone, Sonntag, 20.08.2017, 09:55 (vor 2442 Tagen) @ Nolte

Der BVB kann die Suspendierung aufheben, was Dembélé vertraglich verpflichtet wieder zum Training zu erscheinen. Bleibt er dann weiterhin fern, kann der BVB für jeden unerlaubt ferngebliebenen Tag (mindestens) das Gehalt für diesen Tag von Dembélé zurück fordern. Sie würden ihn also im Prinzip tatsächlich nicht bezahlen müssen.
Ob es für Dembélés Karriere allzu förderlich wäre, ein ganzes oder auch nur halbes Jahr nicht auf Profiniveau zu trainieren, würde er sich vermutlich auch erstmal noch überlegen.

Das mit der Suspendierung verstehe ich vor diesem Hintergrund sowieso nicht. Ist doch irgendwie paradox. Weil dadurch die unentschuldigte Verweigerung der Arbeitsleistung wohl gar nicht mehr in der Weise relevant wird, dass der BVB die Gegenleistung an Dembélé verweigern kann. Denn die Mühe, irgendeine Verletzung oder Erkrankung vorzuschieben, scheint er sich ja wohl noch nicht mal gemacht zu haben.

Aber gut, da die ganzen Hintergründe und Vertragsdetails, die da noch eine Rolle spielen könnten, kennt man natürlich nicht.


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