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Kurzarbeitergeld mit Kindern (Corona)

markus, Freitag, 20.03.2020, 12:08 (vor 1517 Tagen) @ Suppotter

Schau mal hier

Das Kug wird in zwei verschieden hohen Leistungs­ sätzen:
• 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz = Leistungs­
satz 1) für Arbeitnehmer/-innen, die mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 des Einkom­ mensteuergesetzes haben, sowie für Arbeitnehmer/­ innen, deren Ehegatte/deren Ehegattin mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 4 und 5 des Ein­ kommensteuergesetzes hat, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben (das sind leibliche Kin­ der, angenommene Kinder und Pflegekinder, auf die Zahl der Kinder kommt es nicht an)
• 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz = Leistungssatz 2) für die übrigen Arbeitnehmer/ -innen

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8b-kurzarbeitergeld_ba015388.pdf


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