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Geiselhaft (Politik)

toni82, Ort, Freitag, 24.03.2023, 10:32 (vor 998 Tagen) @ Frankonius

Als Beschäftigter in der privaten Wirtschaft habe ich das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Ich glaube ab einer Betriebsgröße von 5 Mitarbeitern ist das schon möglich. Also auch in der kleinen Schreinerei um die Ecke.

Und die betroffenen Privatpersonen und Unternehmen in der Privatwirtschaft dürfen ihre Beschwerden und Schadensersatzansprüche gerne an die Arbeitgeber der Streikenden richten. Wenn Die nicht in der ohnehin schon schweren Lage noch höhere Gewinne einfahren wollen würden, und somit die Preise für Konsumgüter, Bahnfahrten, Porto oä. immer weiter anheben würden, bräuchten die Arbeitnehmer nicht so viel mehr an Gehalt.

Kritik am Streik sollte nicht gegen die Streikenden gehen, sondern gegen denjenigen, der ihn verursacht.


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