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Zur Versachlichung: (Politik)

Jarou9, Saarland, Montag, 27.03.2023, 15:32 (vor 393 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von Jarou9, Montag, 27.03.2023, 15:39

Das solche Blockaden nicht legal sind und Notwehr gelten kann, geschenkt. Zumindest ersteres ist doch recht klar und irgendwie auch "trivial", auch wenn das bei Fischer ja nie so klingt.

Aber mal eine Frage: Wenn ich dort vorbeispaziere und sehe, wie da einer (der Genötigte) dem anderen (dem Nötiger) mit Gewalt (!) zusetzt, was darf ich tun? Ist es Nötigung, die Notwehr zu unterbrechen? Darf ich mich zwischen Nötigenden und Genötigten stellen, darf ich selbst zu Notwehr greifen, wenn der erboste Kraftwagenfahrer dann mich angreift?

Edit: Es geht mir eigentlich grad gar nicht um die Sache an sich, sondern wirklich um diesen Aspekt "Hindern an Notwehr durch einen Dritten als 'Verteidigungshandlung' ggü. des 'Täters'"


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