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WhatsApp-Gruppen und Bilder (Sonstiges)

simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 09:52 (vor 923 Tagen) @ Eisen

Ja. Auch bei geschlossenen Gruppen, wie bei WhatsApp muss nur das Handy eines Mitglied der Gruppe in die Hände der Polizei kommen und man hat Pech. Häufig ist so etwas auch einfach Beifang, der aber natürlich auch verfolgt wird.
Und das Problem seit der Hochstufung zum Verbrechen ist, dass es nicht mehr eingestellt werden kann. Davor war es dann zwar auch mit viel Ärger verbunden. Die Polizei will niemand so im Haus haben. Man konnte sich aber wenigstens damit trösten, dass es bei Bagatellen wahrscheinlich zur Einstellung kam. Jetzt ist dies nicht mehr möglich und es folgt eine 1jährige Haftstrafe.


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