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markus, Sonntag, 10.09.2023, 12:20 (vor 924 Tagen) @ Talentförderer

Da sollte doch eine Klage eines/einer Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen müssen wenn etwas so grundsätzlich gegen den logischen Menschenverstand ist, wie zum Beispiel bei dieser Lehrerin.

Logischer Menschenverstand zählt dort nicht. Es zählt das, was im Gesetz steht. Man müsste das Gesetz zurückdrehen und dann aushalten, dass der Wutbürger wieder durchdreht, weil im Zweifel auch der ein oder andere Kinderschänder davon kommt.


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