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WhatsApp-Gruppen und Bilder (Sonstiges)

Komanda, Sonntag, 10.09.2023, 12:57 (vor 1124 Tagen) @ MarcBVB

Es gibt keine minderschweren Fälle. Ein Foto eures 5 Jahre alten Sohnes, vielleicht von hinten, nackter Po? Zack, 184b.

Wo genau wird das im Gesetz abgedeckt? Ich lese da was von aufreizenden Körperhaltungen etc.

Und wie würden sich solche Sachverhalte darstellen, wenn Menschen Bilder im Status teilen? Die sind ja nur 1 Tag verfügbar, also kann das schonmal kein Besitz sein? Das Teilen an sich vermutlich ähnlich behandelt wie in einer Chatgruppe?


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