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simie, Krefeld, Sonntag, 10.09.2023, 17:03 (vor 862 Tagen) @ Fred789

Und I Nr1 lit c bedeutet eben: Absatz 1 Nr. 1 Punkt c. Und Absatz 1 bezieht sich ausschließlich mit ALLEN Unterpunkten auf "Verbreitung"

Ja. Juristen sind jedoch grundsätzlich faul und schreiben eine Definition nicht wiederholt ins Gesetz. Und im Absatz 1 definiert man, was unter Kinderpornographie fällt. Auf diese Definition greift man dann in den folgenden Absätzen natürlich zurück. Wenn also nun im Absatz 3 vom Besitz der Kinderpornographie die Rede ist, fällt unter Kinderpornographie alles, was im Absatz 1 definiert wird. Da muss man die Definitionen nicht noch einmal wiederholen.


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