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Talentförderer, Dortmund, Sonntag, 10.09.2023, 12:13 (vor 1124 Tagen) @ simie

Da sollte doch eine Klage eines/einer Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen müssen wenn etwas so grundsätzlich gegen den logischen Menschenverstand ist, wie zum Beispiel bei dieser Lehrerin.


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