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Anklage gegen Bernd Höcke zugelassen (Politik)

Marcello, Ruhrpott-Metropole, Mittwoch, 13.09.2023, 22:47 (vor 829 Tagen) @ MarcBVB

Ja, dann erkläre doch mal:


Wie kann bei ein und demselben Vergehen eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe entstehen?
Das frage ich mich schon. Denn der Straftatbestand ist hier ja dokumentiert

Strafzumessung ist in §46 Stgb geregelt

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46.html

Allein daraus müsste sich für Bernd eine besondere schwere der Schuld ergeben.
Allerdings ist dem Gesetz genüge getan, wenn eine Geldstrafe erfolgt.
Höcke furzt so eine Strafe einfach aus der Portokasse in die Justizkasse.
Während jemand anderes , ohne Kapital, die richterlich angeordneten Tagessätze abbrummen muss.

Für manche Strafstatbestände , deren Kontext und Umstand eben stark variiert , macht soetwas vllt Sinn.
Aber gerade hier ist ja ein gewaltiger Rahmen definiert, der zudem noch ein ethisch und moralisches Vergehen betrifft.

Der Reiche kann sich also aus dieser Frage rauskaufen, der Arme nicht.
Und gerade wenn man sich an Anwälte in Rechtsfragen wendet, sieht man förmlich vor deren innerem Auge dem StreitWERTkatalog aufklappen, bevor überhaupt geantwortet wird. Klar, ist eingepaukt worden.
Aber du kannst dir nicht im Traum ausmalen, wie unfassbar das abnervt.


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