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Was mir immer noch niemand erklärt hat (Politik)

brummbaer, Mittwoch, 22.11.2023, 22:09 (vor 753 Tagen) @ MarcBVB

Kleiner Hinweis:

Weder das Tragen noch das Waschen hindern das Rückgaberecht im Versandhandel (auch wenn die Unternehmen das gerne anders erklären. Es gibt auch keinen Wertersatz!

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=53841&linked=pm&Blank=1

Geht es beim "Prüfen" von Kleidung bzw. dem "Prüfvorgang" nicht um das, was potentiell auch im Geschäft möglich gewesen wäre?!
Also anprobieren sicherlich unproblematisch, klar.
Aber auf ner Party anziehen, vollqualmen lassen, waschen - das geht m.E. ja (deutlich) über ein "Prüfen" der Sache hinaus - hast du dazu auch ein Urteil?


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