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FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke: Steuererhöhungen nicht mehr kategorisch ausgeschlossen (Politik)

simie, Krefeld, Samstag, 25.11.2023, 10:53 (vor 885 Tagen) @ Pini

Es ist halt der normale Weg, dass bei geringeren Beträgen, unter 55 €, erst einmal eine Verwarnung geschickt wird. Und erst bei höheren Beträgen oder wenn das Verwarngeld nicht bezahlt wird, ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Wobei das Verwarngeldverfahren nicht vorgeschrieben ist. Eine zuständige Behörde darf auch bei niedrigen Beiträgen direkt das Bußgeldverfahren einleiten. Vielleicht hattest du ja eine solche erwischt.


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