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DAZN: Hinweis vom schirisprecher…. (Spieltage)

Pa1n, Sonntag, 25.02.2024, 20:19 (vor 315 Tagen) @ quincy123
bearbeitet von Pa1n, Sonntag, 25.02.2024, 20:24

Darum gehts nicht, es geht darum, dass das regeltechnisch Absicht sei. Wo steht das denn bitte geschrieben?

Hier steht es:

DFB Fußballregeln 2023/24 (Seite 74) (LINK)

Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:

• den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball)

Das heißt auf Fußball-Regelwerk-Deutsch: JEDE aktive Bewegung des Arms zum Ball ist regeltechnische Absicht.

Selbst wenn man das in dem Beispiel verkennt, greift Punkt 2:

• den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/ Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/ seinen Arm springt und er dafür bestraft wird,


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