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AdamSmith, ..., Sonntag, 11.12.2016, 23:28 (vor 3015 Tagen) @ MarcBVB

Es ist einfach eine selbst für das niedrige Niveau des Hamburger LG eine bescheuerte Entscheidung. Zum Urteil reichte es ja nicht einmal. Leider scheint der Betroffene den Instanzenzug nicht gehen zu wollen. Es wird daher wohl dauern, bis diese Entscheidung gekippt wird.

Wobei man es auch relativieren muss, es ist war ein Urteil im einstweiligen Rechtschutz, daher sollte das Urteil keine Bindungswirkung haben (die es so in Deutschland eh nicht gibt. Das Urteil wird natürlich von interessierten Seiten in allen Richtungen ausgeschlachtet.

Für Rechteinhaber und dank fliegendem Gerichtsstand ist das LG Hamburg leider wirklich ein besonderes Erlebnis.

Andere Gerichte wollen aufholen und ein ungesunder Wettlauf entsteht, welches Gericht das absurdeste IT Verständis nachweisen kann.


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