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Ruhrnachrichten? (BVB)

dan09, Montag, 12.12.2016, 10:29 (vor 3014 Tagen) @ Phil

Ich bin da einfach kein Experte und deswegen habe ich nachgefragt.

Prinzipiell bin ich aber durchaus ein Freund von Urheberrechten und geistigem Eigentum. Und wenn "das Internet" es nicht ermöglicht, dass diese Rechte gewahrt bleiben, fände ich es halt problematisch.

Aber was das "in der Sache" solch eines Urteils bedeutet, davon habe ich wenig Ahnung. Sehe aber ja hier bei SG.de, dass das eine direkte Auswirkung hat.

Das Problem ist halt, dass das Gericht eben auch Urheberrechtsverletzungen zweiten Grades untersagt. Sprich nicht dass du direkt ein Urheberrecht verletzt, sondern dass du eines zitierst welches seinerseits das Urheberrecht gebrochen hat.
Gerade auch im akademischen Kontext halte ich diese Praxis für hochgradig wahnsinnig. Das wäre ja, als ob eine akademische Arbeit deswegen nichtig wäre, weil eine zitierte Quelle ihrerseits nicht sauber zitiert hat. Ich will nicht wissen wie viele akademische Titel hier in Deutschland dann ins Rollen kämen. Bei der Vielzahl von Fußnoten in meiner Arbeit mal ganz davon zu schweigen.


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