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EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15 (BVB)

Ulrich, Montag, 12.12.2016, 17:37 (vor 3342 Tagen) @ Dr.House

Verlorene Zeit ersetzt einem leider niemand. Für schleppende Verfahren gibt es zum Glück eine Entschädigung vom Staat.


Ich hoffe Du bemerkst deinen Irrtum.


Nein, hilf mir mal bitte auf die Sprünge.

Diese Entschädigung ist die absolute Ausnahme. Dass aber der Prozessgegner nicht solvent ist oder sich dem Inkasso entzieht kommt häufiger vor. Die Rechtsanwaltskosten übernimmt man zunächst eh selbst, und ab dem Berufungsverfahren auch die Gerichtskosten der höheren Instanzen. Gewinnt man ist in vielen Fällen noch lange nicht gesagt dass man das einem zustehende Geld auch eintreiben kann.


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