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Frage LG Hamburg (BVB)

Daniel09, Montag, 12.12.2016, 11:27 (vor 3014 Tagen) @ simie

Vor allem, weil gerade das Urteil des EuGH - auf das sich ironischerweise das LG beruft - von im Grunde jedem, der sich dazu geäußert hat, anders interpretiert wurde und es eine Interpretation im Sinne des LG Hamburg eigentlich nicht im Entferntesten hergibt.
Hinzu kommt, dass die Urteile des LG Hamburgs in diesem Rechtsbereich doch häufig keinen Bestand hatten, wenn denn der Instanzenzug durchgezogen wurde.

Und ja. Das LG Hamburg hat sich im Bereich Internetrecht/Urheberrecht einen sehr fragwürdigen Ruf erarbeitet. Weiter oben hat sich ja auch schon MarcBVB ziemlich deutlich und zutreffend über das LG Hamburg geäußert. Letztendlich ist es traurig, was sich das LG in den letzten Jahren geleistet hat.

Kann mich da mal einer kurz aufklären? Hab das nicht wirklich verfolgt.


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