schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15 (BVB)

Dr.House, Montag, 12.12.2016, 12:23 (vor 3342 Tagen) @ simie

Schon das Verkaufen von Artikeln beispielsweise über Spreadshirt wird jedoch als Gewinnerzielungsabsicht ausgelegt.

Wenn das so einfach wäre, gehört der schwatzgelb.de e.V. aufgelöst, oder umgewandelt.

Desweiteren ist ja das Problem, dass das LG Hamburg das Urteil des EuGH anscheinend nicht verstanden hat. Zumindest hat es die vom EuGH eingebauten Hürden nicht verstanden.

Was die Hürde der Gewinnerzielungsabsicht betrifft, haben sie es aber genau verstanden und sogar noch verstärkt kommentiert. Von "vernünftigerweise nicht wissen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt" ist die Rede.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


schwatzgelb.de unterstützen

1533869 Einträge in 16464 Threads, 14361 registrierte Benutzer Forumszeit: 05.02.2026, 22:20
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln