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EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15 (BVB)

Dr.House, Montag, 12.12.2016, 12:04 (vor 3014 Tagen) @ Sascha

Das Landgericht Hamburg (Az: 310 O 402/16) stützt sich auf das EuGH Urteil vom 8. September und dort steht:

"Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Werken, die ohne Erlaubnis des Urhebers auf einer anderen Website veröffentlicht wurden, stellt keine „öffentliche Wiedergabe“ dar, wenn dies ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke geschieht."

Wenn hier jemand ohne Gewinnerzielungsabsicht im Forum einen Link setzt, dann stellt das keine öffentliche Wiedergabe dar!

Und daran besteht keinerlei Zweifel, das Landgericht Hamburg zitiert das selbst im Urteil (Seite 6 - Tz. 47)!


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