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EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15 (BVB)

Dr.House, Montag, 12.12.2016, 13:32 (vor 3014 Tagen) @ simie

Das stimmt ja auch alles erst einmal. Nützt nur nichts wenn ein solches Gericht wie das LG Hamburg existiert. Letztendlich dürfte man einen solchen Rechtsstreit auch gewinnen. Spätestens in Karlsruhe. Die investiert Zeit ist jedoch weg. Und wenn es blöd läuft, auch viel Geld.

Verlorene Zeit ersetzt einem leider niemand. Für schleppende Verfahren gibt es zum Glück eine Entschädigung vom Staat.


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