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Das ist eigentlich ein sehr gutes Beispiel (BVB)

Matze0989, Schwoabäländle, Montag, 12.12.2016, 07:51 (vor 3014 Tagen) @ Sascha

...dass Google wahre Heerscharen von Anwälte auf diesen Fall ansetzen würde :-)

Da frage ich mich eh, nach genauem Studiums des Urteils, wo da gerade der Unterschied sein soll. Google nutzt mit der Suchfunktion gerade das Auflisten von Links kommerziell. Und nicht nur das, über die Bildersuchfunktion, werden die Bilder sogar direkt von Google angezeigt. Mithin müsste nach dem Urteil, Google für jede verlinkte Seite gerade stehen oder warum sollte das gerade da nicht gelten?

Das ist echt ein Ärgernis, was in dieser Hinsicht mal wieder entschieden wurde.


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