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EuGH · Urteil vom 8. September 2016 · Az. C-160/15 (BVB)

Scherben, Kiel, Montag, 12.12.2016, 13:37 (vor 3343 Tagen) @ Dr.House

Ist auch völlig in Ordnung, gibt dazu ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 29.9.1982 (Az: I ZR 88/80) und solange das so bleibt, geltet ihr als nichtwirtschaftlich.


Und "Gewinnerzielungsabsicht" ist begrifflich so definiert, dass ausschließlich wirtschaftliche Unternehmen eine solche Absicht verfolgen können?


Ja, darf ich hier eigentlich aus Wikipedia zitieren?

Sagen wir es mal so: Den Artikel habe ich dann schon selbst gefunden. :)

Und ich weiß jetzt auch, was du meinst.


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