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Geld zurück? (BVB)

ian, Tal der Wupper, Montag, 30.01.2017, 11:06 (vor 3243 Tagen) @ Kalle-Grabowski

Nein, das hat der BVB in seinen Ticket-AGB explizit ausgeschlossen


Punkt 8, Abs. 3:
"Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt indes keine Erstattung; letzteres gilt grundsätzlich auch bei einer durch einen Fußballverband, insbesondere infolge von Zuschauerfehlverhalten, verhängten Platzsperre und/oder einem teilweisen oder vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) oder Ausschluss des BVB aus einem Wettbewerb, sofern den BVB hieran kein Verschulden trifft (vgl. Ziffer 10 dieser AGB)."

Aber müsste nicht genau der letzte Nebensatz dafür sorgen, dass man doch Anspruch auf Erstattung hat?
Die Strafe richtet sich ja gegen den BVB, mit der einzigen impliziten Begründung, dass der Verein ja hätte verhindern können/müssen, dass seine Anhänger im fremden Stadion sich danebenbenehmen. Somit ist der BVB nicht schuldlos und nicht frei vom Erstattungsanspruch.


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