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SPON - Notizen belasten Attentäter (BVB)

Djerun, Freitag, 12.05.2017, 09:29 (vor 2894 Tagen) @ Professor-van-Dusen

zugegeben: der Vergleich war etwas - sagen wir einmal - überzogen...
Mir ging es nur darum, dass manchmal schon feststeht, dass jemand Täter ist und dazu keine Gerichtsverhandlung nötig ist, um von "Täter" zu reden. Dass es selbstverständlich genauso gut Fälle gibt, bei denen das nicht klar ist und dann durch Zusammentragen von Fakten/Beweisen/Indizien ein möglichst objektives Bild geschaffen werden muss, steht außer Frage. Um diese Fälle geht es mir aber nicht, sondern einzig um den Umgang mit Begrifflichkeiten...
Bleibt ein aufgrund von Verfahrensfehlern freigesprochener Täter dann immer noch ein "mutmaßlicher" Täter?
Ist aber auch nicht so wichtig. Ich wollte keinen verwirrenden/mißvertändlichen Kommentar provozieren. Vergesst es einfach besser...;-)


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