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SPON - Notizen belasten Attentäter (BVB)

Kulibi77, Freitag, 12.05.2017, 18:16 (vor 2893 Tagen) @ Kwiat

Was ein Beweis ist, das ist in der StPO festgelegt. Schriftstücke mit einem verlesbaren Gedankeninhalt sind Urkundsbeweise und keine Indizien.


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