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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

pactum Trotmundense, Syburg, Mittwoch, 06.05.2020, 00:54 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Entscheidung der EZB, also das Management, nicht verfassungswidrig war. Das wurde sogar ganz konkret gesagt und wird auch entsprechend nachzulesen sein. Also was erzählst du da für einen Sermon?

Verfassungsrechtlich kritisiert wurde, dass Bundesregierung und Bundestag die Entscheidung nicht kontrolliert haben. Wo man wiederum die Frage stellen darf wo ein deutsches Gericht die Frechheit her nimmt zu glauben, dass die Bundesrepublik sich als Kontrollinstanz für eine gemeinsame Einrichtung von 19 Staaten aufspielen kann. Die Kontrolle obliegt dem Europäischen Rechnungshof und damit allen Staaten. Über diesen Rechnungshof übt die Bundesrepublik auch ihre Kontrolle aus.

Du magst die EU nicht, kann das sein?


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