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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 10:02 (vor 2066 Tagen) @ Lattenknaller

Ist das nicht qua definitione dann verbrecherisch? Ernst gemeinte Frage.


Ernst gemeinte Antwort: Deine Wortwahl ist zum Kotzen.
Weißt Du wieviele Normenkontrollverfahren es gegeben hat?
Sind alle, die Gesetze verabschiedet haben, die das BVG kassiert hat, Verbrecher?
Sind die derzeitigen Bundestagsabgeordneten alle Verbrecher, weil sie keine Wahlrechtsreform seit Jahren hinbekommen? Nein, sind sie nicht.

Aber die EZB ist doch kein Gesetzgeber, kein Parlament, sondern es soll nach bestehenden Gesetzen handeln, oder nicht? Ich verstehe den Vergleich irgendwie nicht.


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