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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Mittwoch, 06.05.2020, 11:42 (vor 2067 Tagen) @ hardbreak

Das ist eine der möglichen Implikationen, ja. Polen wird dieses Urteil recht genau verfolgt haben. Allerdings ist es dann keine Gefahr, wenn der EuGH schlüssig darlegen kann, warum sie in diesem bestimmten Bereich (jetzt Polen betreffend) durchaus Jurisdiktion haben. Was einfacher sein dürfte, weil die Probleme mit Polen und Ungarn eher Verstöße gegen Inhalte des Lissaboner Vertrags und die anderen Verträge der EU darstellen. Und Orban braucht keine Ausrede um zu machen was er will.

Aber ja, die offene Konfrontation zwischen dem wichtigsten nationalen Gericht der EU und dem EuGH wird sicher für andere Schlachtfelder sorgen.


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