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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 10:54 (vor 2066 Tagen) @ Sascha

Ein offensichtlicher Rechtsbruch ist es, wenn ich bei rot über die Straße gehe, oder einer alten Dame die Handtasche klaue. Den Umstand wird auch niemand anders beurteilen.

Wenn allerdings ein Gericht zu dem Urteil kommt, dass mein Handeln gesetzmäßig war und eine anderes urteilt anders, dann muss man dem "Täter" zumindest zugute halten, dass er den begründeten Eindruck haben konnte, rechtsmäßig zu handeln.

Verstanden. Aber zeichnet das dann nicht sogar noch eine viel dramatischere Situation? Also wenn ich als nicht-Jurist das Urteil richtig einordne und die Berichterstattung seriöser Medien nicht falsch verstehe, dann besagt das Urteil (Zitat) "Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz".
Hat das EuGH ein anderes Rechtsverständnis als es das deutsche Grundgesetz (also deutsche Grundrechte) wiederspiegelt?


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