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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

Lattenknaller, Madrid, Mittwoch, 06.05.2020, 09:33 (vor 2067 Tagen) @ FourrierTrans

Ist das nicht qua definitione dann verbrecherisch? Ernst gemeinte Frage.

Ernst gemeinte Antwort: Deine Wortwahl ist zum Kotzen.
Weißt Du wieviele Normenkontrollverfahren es gegeben hat?
Sind alle, die Gesetze verabschiedet haben, die das BVG kassiert hat, Verbrecher?
Sind die derzeitigen Bundestagsabgeordneten alle Verbrecher, weil sie keine Wahlrechtsreform seit Jahren hinbekommen? Nein, sind sie nicht.


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