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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Mittwoch, 06.05.2020, 16:46 (vor 2065 Tagen) @ Rupo
bearbeitet von Voomy, Mittwoch, 06.05.2020, 16:57

dass wir als Laien das Urteil nicht verstehen, geschenkt.
Das was die EZB da betreibt ist aber nichts anderes als Staatsfinanzierung

Genau das sieht das Bundesverfassungsgericht aber nun einmal anders. 80% der derzeitigen Investitionssummen der APP Programme sind das erwähnte PSPP System. Das sieht klar vor, dass die Zentralbanken nur Anleihen ihrer eigenen Länder aufkaufen. Das ist eben keine irreguläre Staatsfinanzierung, wie sie unter den Verträgen der EZB verboten ist. Problematisch wäre es erst ab dem Punkt, da die Zentralbanken anfangen würden, wieder Anleihen anderer Staaten zu kaufen, wie es zum Beispiel mit SMP im Fall von Griechenland der Fall war. Auch die neuen Programme der Coronakrise PEPP laufen nach dem Prinzip von PSPP, sprich es werden nur Anleihen der eigenen Länder aufgekauft.

Prinzipiell lässt sich sicher die Frage stellen, ob die Politik der EZB in Sachen Anleihenkauf so richtig ist. Da sollte man bei aller Bewertung deutscher Medien aber immer bedenken, dass die deutsche Sichtweise auf dieses Thema sehr sehr isoliert in der Fachwelt ist. Wird nicht umsonst immer schändlich vom deutschen Ordoliberalismus geredet.


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