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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 08:27 (vor 2066 Tagen) @ Voomy

Das tut das Gericht auch nicht und ist dann, entsprechend deiner Anschuldigung, wohl eine Behauptung mit Pro-EU-Bias. Was das Gericht verlangt, ist die Einhaltung des Grundgesetzes. Da wir, im Gegensatz zu vielen anderen Nationen, im Zuge des Vertrags von Lissabon gar nicht so viel an unserer Verfassung gedoktort haben, gehört dazu zum Beispiel immer noch, dass die Bundestags-Abgeordneten eine gewisse Hoheit (aber damit einhergehend auch Pflicht zur Überprüfung!) über gewisse Entscheidungen haben. Daraus begründet sich auch, dass das Urteil eine Verletzung durch das Parlament und die Regierung war, wogegen ja auch geklagt wurde.

Es wird hier auch keine Präzedenz geschaffen, wonach sich die anderen nach Deutschland richten müssen. Es steht den anderen Ländern der Eurozone frei, diese Programme weiterhin durchzuführen. Die Bundesbank darf sich dann daran nur einfach nicht mehr beteiligen, weil sie gegen die Verfassung verstoßen würde. Die EZB hat eine Entscheidung getroffen die sie, laut dem Verfassungsgericht, nicht hätte stellvertretend für deutsches Recht treffen dürfen. Sie hätte diese Entscheidung treffen dürfen, wenn sie vom Parlament abgesegnet worden wäre.

Auch ist es falsch, dass die Kontrolle dem europäischen Rechnungshof unterliegt. Wir sind kein Föderalstaat. Wir haben diese Kompetenzen nicht vollständig an die EU abgegeben. Auch ist es nicht "irgendein deutsches Gericht", sondern nun einmal das oberste deutsche Gericht. Die EU zieht ihre Legitimation in Deutschland durch das Grundgesetz und damit obliegt es auch dem Verfassungsgericht zu überwachen, ob sich die EU - oder in diesem Fall die EZB und der EuGH - im Rahmen dieser Legitimation bewegen. Dass europäisches Recht über nationalem Recht steht ist schon eine Weile unumstritten und eigentlich nie abschließend geklärt worden.

Was übrigens ein Grund dafür ist, dass das Verfassungsgericht bisher vermieden hat, sich in europäische Belange einzumischen oder sich zu sehr mit europäischen Themen zu beschäftigen. Da scharren die obersten Verfassungswächter nämlich nicht nur in Deutschland darüber mit den Hufen, dass man in der EU der eigenen Kompetenzen sehr sicher ist, obwohl es in Deutschland ganz erhebliche Bereiche gibt, die die EU gar nicht bestimmen kann, solange keine weitere Föderalisierung erfolgt ist. Und die wird es auf absehbare Zeit nicht geben.

Warum das Verfassungsgericht hier sehr wohl zuständig ist:

1. Im Falle offensichtlicher und strukturell bedeutsamer Kompetenzüberschreitungen durch Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union sind die Verfassungsorgane verpflichtet, im Rahmen ihrer Kompetenzen und mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln aktiv auf die Einhaltung des Integrationsprogramms und die Aufhebung der vom Integrationsprogramm nicht gedeckten Maßnahmen hinzuwirken sowie – solange die Maßnahmen fortwirken – geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit die innerstaatlichen Auswirkungen der Maßnahmen so weit wie möglich begrenzt bleiben.

Die EZB hat in der letzten Krise ihr Mandat weit überschritten und alle wussten es, alle haben es damals sogar mehr oder weniger offen zugegeben. Jetzt kann man doch nicht so tun, als wäre dem nicht so. Man hat es versäumt der EZB entsprechende Kompetenzen an die Hand zu geben. Ist ja auch nicht das erste Mal. Beim ESM musste auch nachjustiert werden nachdem offensichtlich wurde, dass man sich da erheblich zu sehr über die Kante wagt. Und ja, dass solche Dinge beachtet werden, ist nun einmal die Aufgabe des Verfassungsgerichts.

Ist das nicht qua definitione dann verbrecherisch? Ernst gemeinte Frage.


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