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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Mittwoch, 06.05.2020, 11:01 (vor 2066 Tagen) @ FourrierTrans

"Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz".

Nein. Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die EZB und die Programme dahinter wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht als Problem gewertet. Ganz im Gegenteil. Sie haben festgestellt, dass das Programm, das hier unter die Luppe genommen wurde (PSPP), eben keine verdeckte Staatsfinanzierung ist und daher absolut in Ordnung. Alles in allem haben sie noch einmal darauf hingewiesen, dass die Geschichte so lange weitestgehend in Ordnung ist, wie die Zentralbanken nur Anleihen ihrer eigenen Länder in dem vorgegebenen Schlüssel der EZB einkaufen.

Was sie bemängeln ist die mangelnde Darlegung der EZB warum dieses Programm nötig ist und somit warum eine Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Auch wird bemängelt, dass der deutsche Staat sich nicht bemüht hat, gemäß unserer Verfassung, entsprechend darüber abzustimmen, ob dieses Programm für sie in Ordnung ist. Denn nur so kann die Integrationsverantwortung - oder einfacher, die Kontrolle ob eine EU-Entscheidung mit deutschem Recht vereinbar ist - erzielt werden.

Hat das EuGH ein anderes Rechtsverständnis als es das deutsche Grundgesetz (also deutsche Grundrechte) widerspiegelt?

Der EuGH hat in vielen Dingen ein etwas oder komplett anderes Rechtsverständnis als das deutsche Grundgesetz. Ganz prinzipiell hält sich der EuGH auch für den Verfassungsgerichten übergeordnet. Das ist aber nicht nur in Deutschland massiv umstritten - darum war die Zuständigkeit des EuGH auch eines der etwas weniger beachteten Argumente beim Brexit. Der EuGH urteilt nach seiner Interpretation über die Rechtmäßigkeit von Handlungen der europäischen Institutionen. Die entscheidende Frage und somit das, was das Verfassungsschutz in Frage stellt, ist, ob das EuGH in diesem Fall überhaupt zuständig war. Eine andere Rechtsauffassung liegt nur in Nuancen vor, sondern eher ein Kompetenzstreit.


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