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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 08:25 (vor 2066 Tagen) @ pactum Trotmundense
bearbeitet von FourrierTrans, Mittwoch, 06.05.2020, 08:28

Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die Entscheidung der EZB, also das Management, nicht verfassungswidrig war. Das wurde sogar ganz konkret gesagt und wird auch entsprechend nachzulesen sein. Also was erzählst du da für einen Sermon?

Verfassungsrechtlich kritisiert wurde, dass Bundesregierung und Bundestag die Entscheidung nicht kontrolliert haben. Wo man wiederum die Frage stellen darf wo ein deutsches Gericht die Frechheit her nimmt zu glauben, dass die Bundesrepublik sich als Kontrollinstanz für eine gemeinsame Einrichtung von 19 Staaten aufspielen kann. Die Kontrolle obliegt dem Europäischen Rechnungshof und damit allen Staaten. Über diesen Rechnungshof übt die Bundesrepublik auch ihre Kontrolle aus.

Du magst die EU nicht, kann das sein?

Ich mag den Euro in seinem Format nicht und die Art und Weise, wie die EZB das Leiden dieses Kranken weiter in die Länge zieht. Denn wenn irgendwann, vermutlich nicht mehr allzu lange hin, das Band dieser gewaltigen Diskontinuität reißt, dann wird man recht schnell erkennen, dass die "Whatever it takes"-Mentalität (vom Wording her auch schon an Cosa-Nostra-Filme erinnernd) allen Europäern noch ganz schwer weh tun wird. Wir werden es erleben.


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