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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

Ulrich, Mittwoch, 06.05.2020, 09:38 (vor 2066 Tagen) @ Lattenknaller

Ist das nicht qua definitione dann verbrecherisch? Ernst gemeinte Frage.


Ernst gemeinte Antwort: Deine Wortwahl ist zum Kotzen.
Weißt Du wieviele Normenkontrollverfahren es gegeben hat?
Sind alle, die Gesetze verabschiedet haben, die das BVG kassiert hat, Verbrecher?
Sind die derzeitigen Bundestagsabgeordneten alle Verbrecher, weil sie keine Wahlrechtsreform seit Jahren hinbekommen? Nein, sind sie nicht.

Ich muss zugeben, ich habe das Urteil nicht gelesen. Aber nach dem, was bisher gemeldet wird, hat das BVerfG zudem den Aufkauf von Anleihen nicht grundsätzlich als verfassungswidrig eingestuft, sondern lediglich deutlich mehr Transparenz bei der Begründung des Vorgehens gefordert.


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