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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 11:07 (vor 886 Tagen) @ Sascha

Eine öffentliche Ausschreibung ist aber auch etwas ganz anderes, als eine privatwirtschaftliche. Da ist ja durch Verordnungen das Procedere genau geregelt.

In der freien Wirtschaft ist man doch da viel freier. Und man ist in noch keinem Rechtsgeschäft mit dem Bieter.

Ich wäre nicht so sicher, dass man sich nicht durch die Ausschreibung rechtlich bindet. Ich könnte mir vorstellen, dass die Ausschreibung ein Vertragsangebot ist. Und in Berlin weiß ich nicht, ob tatsächlich das Land ausgeschrieben hat oder die privatrechtlich organisierten Betreiber des schienengebundenen Nahverkehrs.


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