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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 13:44 (vor 9 Tagen) @ Sascha

Und trotzdem wüsste ich abseits öffentlicher Ausschreibungen nicht, dass es so eine allgemeine Rechtspflicht gibt und du ja augenscheinlich ebenfalls nicht.

Ich vermute eine indirekte Pficht durch die kartellrechtliche Relevanz und den Umstand, dass das Kartellamt das nur akzeptiert, wenn im Vorfeld fest vereinbarte Vergabekriterien erfüllt sind.


"Treu und Glauben"?


Vertragsfreiheit?

Ich finde es offen gesagt relativ anstrengend, wenn man, weil man fragt, ob jemanden eine sachliche Klärung möglich ist, immer wieder Antworten im Konjunktiv bekommt.

Nochmal: Ich gehe davon aus, dass sich die DFL schon mit der Veranstaltung der Ausschreibung verpflichtet hat, die Ausschreibungsbedingungen einzuhalten. Es wäre extrem überraschend, wenn das nicht so wäre. Dass die DFL erklärt, DAZN hätte die Bedingungen der Ausschreibung nicht eingehalten, lässt tief blicken.


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