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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 18:07 (vor 9 Tagen) @ markus

Nun, die These besagt doch, dass in den Unterlagen steht: "Bietet jemand für ein Paket 20% mehr als der Zweithöchstbietende und erfüllt sämtliche sonstigen Anforderungen, wird der Zuschlag sofort erteilt".

Wenn Du eine Ausschreibung mit solchen Regeln aufstellst, musst Du Dich halt auch dran halten.


Und meine Frage war: Warum? Aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, oder weil es übliche geschäftliche Gepflogenheit ist? Nur weil ich jemanden auffordere, unter bestimmten Bedingungen ein Angebot abzugeben, muss ich dieses Angebot aber auch nicht zwangsläufig annehmen.


Ja, aufgrund rechtlicher Verpflichtung. Es liegt eine wirksame Willenserklärung von der DFL vor.


Können wir das wirklich abschließend beurteilen?

Es spricht alles dafür, dass die DFL an ihre eigenen, von ihr festgelegten Bedingungen der Ausschreibung gebunden ist. Alles andere würde der Willkür Tür und Tor öffnen.

Die offene Frage ist, hat DAZN diese Bedingungen erfüllt oder nicht? Da ist der Stand der DFL, der Anbieter hat es nicht getan, weil er nicht rechtzeitig eine Bürgschaft einer unabhängigen Bank erbracht hat, DAZN behauptet, dies sei zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht notwendig gewesen.


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